Satzung
Entwurf der Satzung der Alemannischen Bootsfahrervereinigung Untersee (ABVU)
§1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
1. Die am 01.01.2007 gegründete Vereinigung führt den Namen "Alemannische Bootsfahrervereiningung Untersee (ABVU) Sie hat ihren Sitz in 78345 Moos, Bodensee und ist nicht in das
Vereinsregister eingetragen.
2. Vereinigungsabzeichen / Stander ist wie anliegend abgebildet.
3. Die Vereinigung verfolgt keine gemeinnützigen Zwecke
4. Die Vereinigung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Mittel und
etwaige Gewinne, die der Vereinigung zufließen, dürfen nur für satzungsentsprechende Zwecke
verwendet werden.
Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die
den Zielen der Vereinigung nicht entsprechen, oder durch unverhältnismäßige Zuwendungen
begünstigt werden. Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw.
Aufhebung der Vereinigung weder ihre eingezahlten Vermögensbeiträge noch den gemeinen
Wert geleisteter Sacheinlagen zurück.
5. Die Vereinigung fördert im
Rahmen ihrer Möglichkeiten das Behindertensegeln.
6. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Mitgliedschaft
Die Vereinigung führt folgende Mitglieder:
1. Ordentliche Mitglieder und Familienangehörige
Ordentliches Mitglied kann jeder Segler oder Motorbootfahrer aus dem alemannischen Sprachraum (Südbaden/Südwürttemberg), Thurgau und Schaffhausen werden, der ein Boot und einen Liegeplatz oder eine Boje an einem der Unterseehäfen besitzt. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Familienmitglieder sind von der Altersbegrenzung ausgenommen.
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung aufgenommen. Der Aufnahmeantrag zur
Mitgliedschaft ist schriftlich mit Anerkennung der Satzung an den Vorstand zu richten.
Die Aufnahme ist vollzogen, wenn die stimmberechtigten Mitglieder mit 3/4 der abgegebenen Stimmen der Aufnahme
zustimmen.
Familienmitglieder werden direkt aufgenommen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 15 Jahre.
2. Der Austritt muß der Vereinigung gegenüber schriftlich erklärt werden.
Nicht eingelöste Verbindlichkeiten haben weiterhin Bestand.
3. Ein Mitglied kann von der ABVU ausgeschlossen werden, wenn es gegen Satzung und
Ordnungen, Beschlüsse der Mitgliederversammlungen oder die Regeln des
kameradschaftlichen Zusammenlebens in besonderem Maße verstößt oder das Ansehen des
Vereins schwer schädigt.
4. Der Ausschluß eines Mitglieds erfolgt nach schriftlicher Ankündigung und Anhörung aufgrund eines Mitgliederbeschlusses mit 3/4 Mehrheit durch
schriftliche Mitteilung.
In der den Ausschluß betreffenden Abstimmungen hat das betroffene Mitglied kein
Stimmrecht.
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder haben das Recht, nach Maßgabe dieser Satzung und der dazu erlassenen
Ordnungen die Vereinseinrichtungen zu benutzen und an allen Veranstaltungen
teilzunehmen. Ihre Familienangehörigen haben Zutritt zu allen sportlichen und
gesellschaftlichen Veranstaltungen, sowie zu den Einrichtungen des ABVU.
2. Die Mitglieder haben die Pflicht, die Ziele des Vereinigung, die Vorschriften der Satzung und
die dazu erlassenen Ordnungen, die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und die
Regeln der Kameradschaftlichkeit einzuhalten. Sie sind auch für ihre Angehörigen und
Gäste verantwortlich.
§5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliedervollversammlung (Generalversammlung)
§6 Der Vorstand
Auf die Benennung eines Vorstandes wird verzichtet. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Entscheidungen im operativen Betrieb sind mit einer einfachen Mehrheit zu fällen.
§ 7 Kasse
Es wird keine Vereinskasse geführt. Alle Kosten und Aufwendungen bei Ausfahrten werden von den Mitgliedern selbst beglichen. Sollte in weiterer Zukunft die Einrichtung einer Kasse notwendig werden, so wird deren Organisation geregelt.
§8 Ausschüsse
Die Mitglieder können zur Regelung besonderer Aufgaben Ausschüsse wählen.
Ausschüsse regeln die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und legen die
Ergebnisse der Mitgliederversammlung zur Beschlußfassung vor.
§9 Auflösung des Vereins
1. Der ABVU kann sich nur durch Beschluß und einer 3/4 Mehrheit der Gründungsmitglieder auflösen.
§10 Gerichtsstand und Inkrafttreten
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 78345 Moos.
Die Satzung tritt mit dem Beschluß der Hauptversammlung vom .....in Kraft.

